Definition: Allgemeine Handelswaren

Kategorie: Zahlungsbilanzen, IMF

Allgemeine Handelswaren sind bewegliche Güter, bei denen ein - tatsächlicher oder unterstellter - Eigentumsübergang zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden stattfindet.
Quelle:
Internationaler Währungsfonds (IMF), "Zahlungsbilanzhandbuch", Fünfte Ausgabe, Washington D.C., 1993
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