Bitte schalten Sie den Werbeblocker aus, damit wir die Plattform weiterentwickeln können.
Definition: Landwirtschaftlicher Arbeitseinsatz
Kategorie: Landwirtschaft
Zu den landwirtschaftlichen Arbeitskräften zählen alle Personen - Arbeitnehmer und selbstständig Beschäftigte - , die einen entlohnten oder nicht entlohnten Arbeitseinsatz für gebietsansässige Einheiten leisten, die für den landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereich der LGR (landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Gesamtrechnung) charakteristische Tätigkeiten (landwirtschaftliche Tätigkeiten und nicht trennbare nichtlandwirtschaftliche Nebentätigkeiten) ausüben.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 138/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Dezember 2003 zur Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung in der Gemeinschaft, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 33 vom 5.2.2004, S. 1 - 87
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 138/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Dezember 2003 zur Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung in der Gemeinschaft, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 33 vom 5.2.2004, S. 1 - 87
Erstellt:
Letztes Update: