Definition: Auf See beförderte Güter

Kategorie: Verkehr

Alle auf See beförderten Güter.

Anmerkung: Dazu gehören alle Verpackungen und Ausrüstungen wie Container, Wechselbehälter (Wechselaufbauten) und Paletten.

Eingeschlossen ist Post; Güter, die auf oder in Waggons, Lastkraftwagen, Anhängern, Sattelaufliegern oder Schuten befördert werden, sind ebenfalls eingeschlossen. Ausgeschlossen sind jedoch folgende Dinge: Personenkraftfahrzeuge mit Fahrer, Bunker und Behälter von Fahrzeugen, von Fischereifahrzeugen und Fischverarbeitungsschiffen angelandeter Fisch, intern zwischen verschiedenen Becken oder Docks des gleichen Hafens transportierte Güter.
Quelle:
Glossar für die Verkehrsstatistik, Eurostat, ECMT, UN/ECE, Zweite Auflage
Erstellt:
Letztes Update: