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Definition: Waren zur Veredelung
Kategorie: Zahlungsbilanzen, IMF
Waren zur Veredelung sind Waren, die zur Veredelung aus- oder eingeführt werden, wobei zwei Transaktionen stattfinden: i) die Ausfuhr einer Ware (z. B. Rohöl, Fahrzeugteile, Stoff) und ii) die Einfuhr der Ware auf der Grundlage eines Vertrages und gegen Entgelt. Mit der Einbeziehung dieser Transaktionen in den Warenverkehr wird von dem Grundsatz, dass der Eigentumsübergang ausschlaggebend ist, abgewichen.
Quelle:
Internationaler Währungsfonds (IMF), "Zahlungsbilanzhandbuch", Fünfte Ausgabe, Washington D.C., 1993
Internationaler Währungsfonds (IMF), "Zahlungsbilanzhandbuch", Fünfte Ausgabe, Washington D.C., 1993
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