Definition: Transitgüter im Binnenschiffsverkehr

Kategorie: Verkehr

Güter, die beim Transport zwischen zwei ausländischen Orten im selben Güterbinnenschiff durch das Inland befördert werden.

Anmerkung: Das Umladen von einem Binnenschiff auf ein anderes sowie der Wechsel von Schubschlepper oder Schlepper gelten als Laden/Löschen.
Quelle:
Glossar Für Die Verkehrsstatistik, Eurostat, EKVM, UN/ECE
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