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Definition: Firmenwert
Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Nach der Vierten Richtlinie des Rates wird der Firmenwert bzw. der Geschäftswert definiert als Bestandteil des Anlagevermögens, sofern er entgeltlich erworben wurde. Der Firmenwert stellt den geschätzten Wert eines Unternehmens dar und beinhaltet den Nettowert eines Unternehmens aber auch den Wert seiner Lizenzen, Netzwerke, Marktanteile, strategische Standorte usw. Die buchhalterische Bewertung des Firmenwertes ist schwierig, da der tatsächliche Nettowert eines Unternehmens (einschließlich alle Finanzteile) a priori unmöglich bewertet werden kann. Dies führt oft zu Unterbewertungen. Der Firmenwert kann nur von den Finanzmärkten genau bewertet werden, insbesonders bei Unternehmenszusammenschlüssen. Anmerkung: Bei einer Umstrukturierung wie z. B. Fusion oder Übernahme wird der Firmenwert in der Bilanz erfaßt. Da bei derartigen Prozessen erworbene Anlagewerte in der Unternehmensstatistik normalerweise nicht als Investitionen geführt werden, wird der Firmenwert bei der Unternehmensstatistik normalerweise nicht berücksichtigt.
Quelle:
Eurostat
Eurostat
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