Definition: Sektor Staat

Kategorie: Frascati-Handbuch

Alle Ministerien, Ämter und sonstige Dienststellen, die für die Allgemeinheit die meist unentgeltlichen öffentlichen Dienstleistungen (außer denen des Hochschulsektors) bereitstellen, die anderweitig nicht auf angemessene und wirtschaftliche Weise angeboten werden können, und die öffentliche sowie wirtschafts- und sozialpolitische Aufgaben wahrnehmen. Der Sektor Staat umfasst ferner vom Staat kontrollierte und überwiegend staatlich finanzierte Organisationen ohne Erwerbszweck.
Öffentlich-rechtliche Unternehmen werden dem Wirtschaftssektor zugerechnet.
Quelle:
Organization for Economic Cooperation and Development (OECD), "Frascati Manual 2002: The measurement of scientific and technological activities - Proposed Standard Practice for Surveys on Research and Experimental Development", OECD, Paris, 2002
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