Definition: Regierungsleistungen a.n.g.

Kategorie: Zahlungsbilanzen, IMF

Regierungsleistungen a.n.g. ist eine Restkategorie, die die Dienstleistungstransaktionen staatlicher Stellen enthält, die in keine andere Kategorie fallen. Hierzu gehören sämtliche Transaktionen zwischen Botschaften, Konsulaten, Militäreinrichtungen oder Verteidigungsstellen und Gebietsansässigen der Volkswirtschaften, in denen sich die Botschaften usw. befinden, sowie sämtliche derartigen Transaktionen mit anderen Volkswirtschaften.
Quelle:
Internationaler Währungsfonds (IMF), "Zahlungsbilanzhandbuch", Fünfte Ausgabe, Washington D.C., 1993
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