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Definition: Individualkonsum
Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Der Individualkonsum umfaßt die von privaten Haushalten empfangenen Güter, die der Befriedigung der Bedürfnisse und Wünsche der Mitglieder der inl ndischen privaten Haushalte unmittelbar dienen. Für diese Güter muß gelten: a) es muß feststellbar sein, welcher private Haushalt (welches Haushaltsmitglied) diese Güter wann empfangen hat; b) der private Haushalt muß der Entgegennahme zugestimmt und die dafür erforderlichen Maßnahmen (z.B. Schulbesuch, Klinikaufenthalt) eingeleitet haben; c) die Güter müssen bestimmten Haushalten, Personen oder kleinen Personengruppen bereitgestellt werden, ohne daß auch andere Haushalte oder Personen diese gleichzeitig empfangen können.
Quelle:
Eurostat, 'Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995', Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996; , (3.82); http://circa.europa.eu/irc/dsis/nfaccount/info/data/esa95/de/esa00139.htm#bf9f79c4
Eurostat, 'Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995', Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996; , (3.82); http://circa.europa.eu/irc/dsis/nfaccount/info/data/esa95/de/esa00139.htm#bf9f79c4
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