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Definition: Gesamtverdienst
Kategorie: Arbeitsmarkt
Der Bruttoverdienst enthält die Barentlohnungen, die den Arbeitgeber direkt belasten und regelmäßig bei jeder Löhnung gezahlt werden, vor Abzug der Lohnsteuer und der vom Arbeitgeber einbehaltenen Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung. In diesem Betrag gehen folgende Elemente ein: - sämtliche Zahlungen für den Bezugszeitraum (unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung), einschließlich Vergütungen für Überstunden und Schichtarbeit, Prämien, Provisionen usw.; - Überstundenprämien, Zuschläge für Schicht-, Nacht- und Wochenendarbeit, Provisionen usw.; - regelmäßig mit jedem Lohn gezahlte Prämien und Gratifikationen, auch wenn ihr Betrag sich jeden Monat ändert; - Zahlungen für Fehlzeiten und Arbeitseinstellung, die ausschließlich vom Arbeitgeber getragen werden; - Familienbeihilfen und andere außergesetzliche Leistungen aufgrund von Tarifverträgen oder Unternehmensvereinbarungen; Nicht anzugeben sind: - im Bezugszeitraum erfolgte Zahlungen für einen anderen Zeitraum wie Vorschusszahlungen oder nachträglich gezahlteBeträge für Urlaubs- und Krankentage; - einmalige oder unregelmäßig gezahlte Prämien und Gratifikationen; - Zahlungen für Fehlzeiten, die vom Arbeitgeber zu niedrigeren Sätzen vergütet wurden; - gesetzliche Familienbeihilfen; - der Wert von Sachleistungen (da deren Angabe schwierig ist); - der Wert von Kleider- und Werkzeuggeld; - Reisekostenerstattungen, Spesen und andere Ausgaben im Zusammenhang mit der Ausführung der Arbeit. Der Bruttoverdienst entspricht im Wesentlichen dem Begriff "Bruttolöhne und -gehälter (ausgenommen Löhne und Gehälter in Sachleistungen )" der in der Arbeitskostenstatistik benutzt wird.
Quelle:
Statistik über Struktur und Verteilung der Verdienste, 1995 - Methoden und Definitionen, S.13
Statistik über Struktur und Verteilung der Verdienste, 1995 - Methoden und Definitionen, S.13
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