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Definition: Subsidiärer Schutzstatus
Kategorie: Bevölkerung und Migration
Der Ausdruck 'subsidiärer Schutzstatus' bezeichnet die Anerkennung eines Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen durch einen Mitgliedstaat als Person, die Anspruch auf subsidiären Schutz hat. INFO_LINK 1INFO_LINK 2INFO_LINK 3MetaLink 1ManualLink 1LegalActLink 1LegalActLink 2LegalActLink 3LegalActLink 4
Quelle:
ur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2004/l_304/l_30420040930de00120023.pdf
ur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2004/l_304/l_30420040930de00120023.pdf
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