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Definition: Wasserentnahme, brutto (=Wasserableitung)
Kategorie: Umwelt
Auf Dauer oder vorübergehend abgeleitetes Wasser jeglicher Herkunft. Gruben-und Drainagewasser gelten ebenfalls als entnommen. Eine Grundwasserentnahme über einen beliebigen Zeitraum ist definiert als Differenz zwischen der aus den Aquiferen abgeführten Gesamtwassermenge und der Menge, die den Aquiferen künstlich zugeführt oder injiziert wird. Wasserentnahmen aus Niederschlägen (z. B. gesammeltes Regenwasser) sollten zu den Entnahmen aus dem Oberflächenwasser gezählt werden. Künstlich aufgefüllte oder injizierte Wassermengen zählen bei der Wasserressource als Entnahme, bei welcher sie ursprünglich entnommen wurden. Der Wassergebrauch in Wasserkraftwerken stellt lediglich eine Nutzung an Ort und Stelle dar und ist daher nicht einzubeziehen.
Quelle:
Gemeinsamer OECD/EUROSTAT Fragebogen 2002 über den Zustand der Umwelt
Gemeinsamer OECD/EUROSTAT Fragebogen 2002 über den Zustand der Umwelt
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