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Definition: Gruppenoberhaupt
Kategorie: Statistisches Konzept
Die Unternehmensgruppe ist ein Unternehmenszusammenschluss unter der Kontrolle des Gruppenoberhaupts. Das Gruppenoberhaupt ist eine juristische Muttereinheit, die von keiner anderen rechtlichen Einheit (direkt oder indirekt) kontrolliert wird.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EWG) Nr. 696/93 des Rates vom 15. März 1993 betreffend die statistischen Einheiten für die Beobachtung und Analyse der Wirtschaft in der Gemeinschaft
Europäische Union, Verordnung (EWG) Nr. 696/93 des Rates vom 15. März 1993 betreffend die statistischen Einheiten für die Beobachtung und Analyse der Wirtschaft in der Gemeinschaft
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