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Definition: Teilzahlungskauf
Kategorie: ESVG 1995
Beim Teilzahlungskauf wird ein dauerhaftes Gut an einen Käufer gegen Leistung von vereinbarten künftigen Zahlungen verkauft. Der Käufer nimmt das Gut sofort in Besitz, rechtlich bleibt es als Sicherheit jedoch Eigentum des Verkäufers oder der den Teilzahlungskauf finanzierenden Einheit, bis alle vereinbarten Zahlungen geleistet sind. Teilzahlungskauf beschränkt sich in der Regel auf dauerhafte Konsumgüter, und die Käufer sind überwiegend private Haushalte. Finanziert wird Teilzahlungskauf normalerweise von eigenen institutionellen Einheiten, die eng mit den Verkäufern von dauerhaften Gütern zusammenarbeiten.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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