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Definition: Gesamtzahl der Teilnahmestunden in Weiterbildungsk...
Kategorie: Bildung
Nur Teilnahmestunden während der bezahlten Arbeitszeit des Beschäftigten dürfen berücksichtigt werden (d. h. es wird nur die Zeit gerechnet, in der der Teilnehmer normalerweise arbeiten würde bzw. die Zeit, für die er Lohn vom Unternehmen bekommt). Zur Gesamtzahl der Teilnahmestunden zählen alle Stunden, die alle Teilnehmer aus dem Unternehmen in der Referenzperiode in Weiterbildungskursen verbracht haben. Bei Weiterbildungskursen, die nur teilweise im Erhebungszeitraum gelegen haben, werden nur die Stunden berücksichtigt, die auf die Referenzperiode entfallen. Zu den Teilnahmestunden zählt nur die Zeit, die für die eigentlichen Weiterbildungskurse aufgewendet wurde, nicht dazu zählen reguläre Arbeitszeit zwischen den Kursen sowie die Fahrzeiten. Wenn z. B. ein Kurs eine Woche dauert, zählen nur die Stunden, die eigentlich in dem Kurs verbracht und für das Schulungsmaterial aufgewendet wurden. Wenn eine Person einen Kurs mehrere Wochen hintereinander an einem Tag pro Woche besucht, so sind diese Kurstage zu addieren, während die dazwischen liegenden Arbeitstage nicht berücksichtigt werden.
Quelle:
Konzepte und Definitionen für CVTS2, Ausgabe 1999, Eurostat
Konzepte und Definitionen für CVTS2, Ausgabe 1999, Eurostat
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