Definition: Geleistete Arbeitsstunden

Kategorie: Arbeitsmarkt

Die geleisteten Arbeitsstunden entsprechen dem im Rahmen der Statistik der Arbeitskosten benutzten Konzept der Arbeitszeit insbesondere, um die "Arbeitskosten pro Stunde" zu berechnen 

Die Arbeitsstunden werden wie folgt definiert:
a) die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden;
b) die zusätzlich zur tatsächlich geleisteten Arbeitszeit geleisteten Arbeitsstunden, unabhängig von der Höhe des Stundensatzes, d.h. eine zum doppelten Tarif entlohnte Arbeitsstunden wird als eine Arbeitsstunde angesetzt.
Darunter fallen ebenfalls:
a) Arbeitsvorbereitung, Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten, Reinigung der Werkzeuge und Maschinen, Anfertigung von Berichten, Ausfüllen von Belegbogen über die Ausführungsdauer der Arbeiten;
b) die am Arbeitsplatz verbrachte Zeit, während der z.B. wegen Maschinenausfalls, Unfällen oder gelegentlichen Arbeitsmangels nicht gearbeitet werden konnte, für die jedoch aus vertraglichen Gründen eine Bezahlung geleistet wurde;
c) kurze Ruhepausen am Arbeitsplatz, einschließlich Kaffee- oder Teepausen.
Nicht zu den geleisteten Arbeitsstunden zählen jedoch:
a) entlohnte, jedoch nicht gearbeitete Stunden, z.B. bezahlter Urlaub, bezahlte Feiertage, Abwesenheit wegen Krankheit, Kurzarbeit u.a.;
b) Pausen für die Mahlzeiten;
c) Fahrtzeit zwischen Wohnort und Arbeitsplatz;
d) gearbeitete Stunden, für die der Arbeitnehmer kein Entgelt erhält.
Quelle:
Gemeinschaftsstatistiken über Höhe und Struktur der Arbeitskosten 1996 - Liste und Definition der Variablen, S. 4
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