Definition: Wohnungseinheit (Wohnung)

Kategorie: Sozialstatistik

Die Definition besagt im Wesentlichen Folgendes: Eine Wohnungseinheit dient als ständiger Hauptwohnsitz für mindestens eine Person; sie ist in sich abgeschlossen, d. h. die dort wohnenden Personen können sich von anderen Personen zurückziehen und der Zugang zu ihr ist möglich, ohne dass die Unterkunft anderer Personen betreten werden muss. Das Konzept der Wohnungseinheit steht in Zusammenhang mit der Definition der Unterkunft laut den Empfehlungen von UN/ECE und Eurostat. Die Variable 'Wohnungseinheit' wurde im Hinblick auf eine harmonisierte Definition des privaten Haushalts in die Liste der Schlüsselvariablen aufgenommen, hat jedoch unabhängig davon keine Bedeutung.
Quelle:
Harmonisierung empfohlener Schlüsseleinheiten, -variablen und -klassifikationen, Ausgabe 2000, Eurostat, S. 4
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