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Definition: Wasserkraftenergie
Kategorie: Energie
Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 über die Energiestatistik: Energiepotenzial und kinetische Energie des Wassers nach Umwandlung in Elektrizität in Wasserkraftwerken, einschließlich Pumpspeicherwerken. Meldepflicht besteht für Kraftwerke folgender Leistung: < 1 MW, 1 bis < 10 MW, ≥ 10 MW und für Pumpspeicherwerke Joint IEA/ESTAT/UN annual questionnaire on renewables and wastes: Dieser Code umfasst die potenzielle und kinetische Energie des Wassers, die in Wasserkraftwerken in elektrische Energie umgewandelt wird. Die in Pumpspeicherwerken erzeugte Elektrizität wird hier nicht erfasst.
Quelle:
Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 über die Energiestatistik
Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 über die Energiestatistik
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