Definition: INTRASTAT

Kategorie: Außenhandel

Mit dem Wegfall der Grenzkontrollen zwischen den Mitgliedstaaten im Rahmen des Binnenmarktprogramms wurde ein als Intrastat bekanntes neues System zur Erhebung statistischer Daten über den innergemeinschaftlichen Handel geschaffen. Dieses von Eurostat entwickelte und seit dem 1. Januar 1993 verwendete System erfaßt die Informationen direkt bei den Unternehmen und nutzt die MwSt-Daten und das MwSt-Berichtssystem.

Die Statistik des EU-Intrahandels erfaßt die Eingänge und Versendungen beweglicher Güter, die von jedem Mitgliedstaat registriert werden.

Die Statistik des Intrahandels erfaßt nicht die Durchfuhr von Gütern. Die Statistik des EU-Intrahandels stützt sich nicht auf eines der Handelssysteme - Generalhandel und Spezialhandel -, die sich direkt auf Zollverfahren beziehen. Analog dazu ist das Intrastat-System jedoch durch seine Abdeckung des Warenaustauschs mit dem System des Generalhandels verwandt.

Folgende Eingänge und Versendungen werden nicht von der Statistik des EU-Intrahandels erfaßt:
- solche, die von Privatpersonen oder Kleinunternehmen vorgenommen werden, die von der Abgabe einer periodischen Steueranmeldung befreit sind;
- solche, die in Anwendung von Sonderregelungen der Gemeinschaftsvorschriften befreit sind (die Liste der Befreiungen ist in Anhang 4 angegeben).
Quelle:
Die Statistiken des Warenverkehrs, Benutzerleitfaden, Eurostat 1998, s. 8-10.
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