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Definition: Futtermittel
Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Hier ist der Verbrauch aller zugekauften Futtermittel inländischer Herkunft oder importierter Futtermittel zu verbuchen, ob roh oder verarbeitet, einschließlich derjenigen, die direkt von anderen Landwirten zugekauft werden. Als Viehfutter verwendete pflanzliche Erzeugnisse, die im gleichen Rechnungsjahr innerhalb desselben landwirtschaftlichen Betriebs produziert und verwendet werden, werden ebenfalls erfaßt und als innerbetrieblicher Verbrauch in einer Unterposition der Position "Futtermittel" eingetragen (vgl. 2.20.9.). Sie werden gleichfalls als Produktion gebucht. Die bei der Zubereitung und Konservierung von Futtermitteln entstehenden Kosten (z.B. Energiekosten, Kosten für chemische Konservierungsmittel usw.) müssen nach Kostenarten aufgegliedert werden, sind also nicht mit den Futtermitteln zusammengefaßt zu verbuchen. Soweit für sie in Tabelle 3 keine eigene Zeile vorgesehen ist, sind sie in der Zeile "Sonstige Güter und Dienstleistungen" auszuweisen.
Quelle:
Eurostat, "Handbuch zur landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung LGR/FGR 97 (Rev. 1.1)", Luxemburg, 2000
Eurostat, "Handbuch zur landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung LGR/FGR 97 (Rev. 1.1)", Luxemburg, 2000
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