Bitte schalten Sie den Werbeblocker aus, damit wir die Plattform weiterentwickeln können.
Definition: Unmittelbarer ausländischer Eigentümer
Kategorie: Internationaler Dienstleistungsverkehr
In einer Kette verbundener Unternehmen gilt als unmittelbarer Eigentümer das führende Unternehmen außerhalb der Mitgliedstaaten, das mehr als 50 % der stimmberechtigten Aktien oder einen gleichwertigen Anteil im Falle einer Nichtaktiengesellschaft besitzt.
Quelle:
International ownership in trade and service activities, Eurostat 1998, S. 72
International ownership in trade and service activities, Eurostat 1998, S. 72
Erstellt:
Letztes Update: