Definition: Impliziter Steuersatz

Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

Die makroökonomische Methode zur Bestimmung von statistischen Steuersätzen besteht darin, die Einnahmen aus der Besteuerung einer bestimmten Tätigkeit oder eines Gegenstandes durch die entsprechende Bemessungsgrundlage zu teilen, die aus den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ermittelt wird. Hieraus ergibt sich der implizite Steuersatz (iStS), der oft auch als durchschnittlicher oder effektiver Steuersatz bezeichnet wird. Die Berechnung der impliziten Steuersätze ist relativ unkompliziert und erfordert weniger statistische Daten als z. B. die Ermittlung der mikroökonomischen oder der Grenzsteuersätze. Die impliziten Steuersätze sind wie folgt definiert:
- iStS (Konsum);
- iStS (nichtselbständige Arbeit);
- iStS (andere Produktionsfaktoren).
Quelle:
Struktur der Steuersysteme in der Europäischen Union 1970-1997, Eurostat 2000, S. 14
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