Definition: Unterstellte Sozialbeiträge

Kategorie: SNA 1993

Unterstellte Sozialbeiträge liegen vor, wenn Arbeitgeber den von ihnen gegenwärtig oder früher beschäftigten Arbeitnehmern oder deren Angehörigen Sozialleistungen direkt aus ihren eigenen Mitteln gewähren, d. h. ohne Zwischenschaltung eines Versicherungsunternehmens oder eines rechtlich selbständigen Pensionsfonds und ohne dass zu diesem Zweck spezielle Fonds oder spezielle Rücklagen gebildet werden. Die unterstellten Sozialbeiträge entsprechen den Sozialbeiträgen, die gezahlt werden müssten, damit de facto ein Anspruch auf die entsprechenden Sozialleistungen erworben würde.
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", Vereinte Nationen, New York, 1993, § 7.45
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