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Definition: Inzidenzrate
Kategorie: Sozialstatistik
Die Inzidenzrate ist definiert als die Zahl der Arbeitsunfälle je 100 000 Erwerbstätige. Sie kann für Europa, für einen Mitgliedstaat oder für eine beliebige Teilpopulation berechnet werden unter Einbeziehung von einer oder mehreren der oben genannten Variablen, die das Unfallopfer charakterisieren (Wirtschaftszweig, Alter usw.). Sie kann für alle Unfälle ermittelt oder nach einer oder mehreren der oben genannten Variablen aufgeschlüsselt werden, die den Unfall charakterisieren (betroffener Körperteil usw.). Für tödliche Unfälle und für Unfälle mit nachfolgender Arbeitsunterbrechung von mehr als 3 Tagen werden separate Inzidenzraten berechnet. Tatsache ist, dass sich Arbeitsunfälle in manchen Wirtschaftszweigen häufiger ereignen als in anderen. Infolgedessen hat die Wirtschaftsstruktur eines Landes Einfluss auf die Häufigkeit von Arbeitsunfällen insgesamt, je nachdem, wie stark Branchen mit besonders hohem Risiko vertreten sind. Um diesen Effekt zu korrigieren, wird pro Mitgliedstaat eine "standardisierte" Zahl von Arbeitsunfällen je 100 000 Erwerbs-tätige berechnet, indem jedem Wirtschaftszweig auf nationaler Ebene das gleiche Gewicht gegeben wird wie auf der Ebene der Europäischen Union insgesamt ("standardisierte" Inzidenzrate). Diese Standardisierungsmethode liegt den derzeitigen ESAW-Veröffentlichungen über Arbeitsunfälle zugrunde.
Quelle:
Eurostat, Europäische Statistik über Arbeitsunfälle (ESAW) - Methodik - Ausgabe 2001, Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, 2002
Eurostat, Europäische Statistik über Arbeitsunfälle (ESAW) - Methodik - Ausgabe 2001, Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, 2002
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