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Definition: Jahresarbeitseinheit
Kategorie: Landwirtschaft
Die gesamte jährliche Arbeitszeit der einzelnen in der Landwirtschaft beschäftigten Personen wird in sogenannte Jahresarbeitseinheiten (JAE) umgerechnet. Als eine JAE gilt die in den nationalen Tarifverträgen festgelegte Mindeststundenzahl je Jahr. Ist die Stundenzahl in diesen Verträgen nicht festgelegt, so werden für den Zeitraum bis 1987 2.200 Stunden für eine JAE zugrunde gelegt. Für den späteren Zeitraum basiert die JAE auf 1.800 Arbeitsstunden pro Jahr.
Quelle:
Landwirtschaft, Statistisches Jahrbuch, 2000, p.122
Landwirtschaft, Statistisches Jahrbuch, 2000, p.122
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