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Definition: Sozialhilfe
Kategorie: ESSOSS-Handbuch
Regelmäßige Zahlungen an Personen, die über unzulängliche Mittel verfügen. Die Anspruchsberechtigung kann nicht nur von den persönlichen Mitteln, sondern auch von anderen Bedingungen wie Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, Alter, Verfügbarkeit für eine Arbeit und Familienstand abhängig gemacht werden. Die Leistung kann vorübergehend oder unbegrenzt, an Einzelpersonen oder an Familien, vom Zentralstaat oder von einer lokalen Gebietskörperschaft gewährt werden. Diese Definition wird in Fassungen 1996, 2008 und 2011 des Handbuches benutzt. Diese Definition wird auch im folgenden Dokument erwähnt: Verordnung (EG) Nr. 1980/2003 der Kommission vom 21. Oktober 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf Definitionen und aktualisierte Definitionen.
Quelle:
Eurostat, "ESSPROS Manual - The European System of integrated Social Protection Statistics", 2011 Edition, Office for Official Publications of the European Communities, Luxembourg, 2011 (in Deutsch nicht verfügbar)
Eurostat, "ESSPROS Manual - The European System of integrated Social Protection Statistics", 2011 Edition, Office for Official Publications of the European Communities, Luxembourg, 2011 (in Deutsch nicht verfügbar)
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