Definition: Indexgebundene Wertpapiere

Kategorie: ESVG 1995

Die Höhe der Kuponzahlungen und/oder des ausstehenden Kapitalbetrages ist an einen Preisindex gekoppelt. Die durch die Indexänderung bedingte Veränderung des Wertes des ausstehenden Kapitalbetrages zwischen dem Anfang und dem Ende eines bestimmten Rechnungszeitraums wird als in diesem Zeitraum auflaufende Zinsen behandelt, die zu den in diesem Zeitraum fälligen Zinsen hinzukommen. Die aufgrund der Indexierung aufgelaufenen Zinsen werden in das Wertpapier reinvestiert und sind im Finanzierungskonto des Inhabers und des Emittenten des Papiers zu buchen (§ 4.46).

Indexgebundene Wertpapiere sind Wertpapiere, bei denen der Wert des Kapitalbetrages an einen Preisindex, den Preis einer Ware oder einen Wechselkursindex gekoppelt ist (§ 5.62).
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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