Definition: Indirekter Verkauf nichtfinanzieller Aktiva

Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

Indirekte Verkäufe nichtfinanzieller Aktiva sind vollständig in den Finanzierungskonten des Staates sowie des beteiligten Unternehmens zu buchen: als Entnahme von Anteilsrechten aus dem Unternehmen, das teilweise oder ganz im Staatsbesitz war, mit Gegenbuchung als Zugang bei den finanziellen Aktiva.
Quelle:
Handbuch zum ESVG 1995: Defizit und Schuldenstand des Staates, Ausgabe 2002, Eurostat, Kapitel II.2
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