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Definition: Indirekte Steuern
Kategorie: Unternehmensstrukturstatistik
Für die Zwecke der strukturellen Unternehmensstatistik lassen sich die indirekten Steuern in drei Gruppen unterteilen: - Die erste beinhaltet die MwSt und andere absetzbare Steuern, die direkt mit dem Umsatz in Verbindung stehen, aber nicht darin enthalten sind. Diese Steuern werden in verschiedenen Phasen von Unternehmen vereinnahmt und vollständig vom Endverbraucher getragen. - Die zweite Gruppe betrifft alle anderen mit Produkten verbundenen Steuern und Zölle, die entweder 1) mit dem Umsatz verbunden und nicht absetzbar sind oder 2) Steuern auf Produkte sind, die nicht mit dem Umsatz verbunden sind. Einzubeziehen sind hier Steuern und Zölle auf Import und Steuern auf Produktion, Export, Verkauf, Transport, Leasing oder die Lieferung von Gütern und Dienstleistungen oder als ein Ergebnis ihres Gebrauchs für eigenen Verbrauch oder eigene Investitionen. - Die dritte Gruppe betrifft Steuern und Zölle in Verbindung mit der Produktion. Dies sind obligatorische Zahlungen in bar oder Naturalleistungen, die von der Regierung oder den Institutionen der Europäischen Union erhoben werden bezüglich der Produktion oder des Imports von Gütern oder Dienstleistungen, der Beschäftigung von Arbeitskräften, des Besitzes oder des Gebrauches von Grundstücken, Gebäuden oder anderer Vermögenswerte, die in der Produktion eingesetzt werden, unabhängig von Menge und Wert der produzierten oder verkauften Güter und Leistungen. Für die Zwecke der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen werden fünf Gruppen von Produktions- und Importabgaben unterschieden; die erste und die fünfte Gruppe entsprechen im wesentlichen der ersten und der dritten Gruppe der strukturellen Unternehmensstatistik. - Mehrwertsteuer - Zölle - Importsteuern ohne Einfuhrumsatzsteuer - sonstige Gütersteuern - sonstige Produktionsabgaben.
Quelle:
Auszug aus den Definitionen der Merkmale der strukturellen Unternehmensstatistik (12 11 0) und Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 1995, (4.15)
Auszug aus den Definitionen der Merkmale der strukturellen Unternehmensstatistik (12 11 0) und Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 1995, (4.15)
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