Definition: Wirtschaftsbereich

Kategorie: ESVG 1995

In der Unternehmensstatistik gibt es für den Begriff "Wirtschaftsbereich" wegen seines sehr unterschiedlichen Gebrauchs keine harmonisierte Definition.

"Wirtschaftsbereich" wird häufig als Synonym für "Tätigkeit", "Tätigkeitssektor" oder "Wirtschaftszweig" gebraucht. Der Begriff geht jedoch über den des Tätigkeitssektors hinaus, denn er kann sich auf eine Grundgesamtheit beziehen, der als Beobachtungseinheit nicht das Unternehmen oder die örtliche Einheit zugrunde liegt, sondern die fachliche Einheit (FE) oder die örtliche FE. "Wirtschaftsbereich" sollte keinesfalls mit "Produktionsbereich" verwechselt werden, denn dieser Begriff basiert auf der homogenen Produktionseinheit (HPE) oder der örtlichen HPE.

Im Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) wird der Begriff "Wirtschaftsbereich" wie folgt definiert: Er umfaßt eine Gruppe örtliche FE, die gleiche oder ähnliche Tätigkeiten ausüben. Auf der tiefsten Gliederungsstufe umfaßt ein Wirtschaftsbereich alle örtlichen FE, die einer (vierstelligen) Klasse der NACE Rev. 1 angehören und demnach die Tätigkeiten ausüben, die zu der entsprechenden NACE-Position gehören.

Wirtschaftsbereiche umfassen sowohl örtliche FE, die marktbestimmte Waren und Dienstleistungen produzieren, als auch örtliche FE, die nichtmarktbestimmte Waren und Dienstleistungen produzieren.

Definitionsgemäß umfaßt ein Wirtschaftsbereich eine Gruppe örtlicher FE, die die gleiche Art von Produktionstätigkeit ausüben, unabhängig davon, ob die institutionellen Einheiten, denen sie angehören, Marktproduzenten oder Nichtmarktproduzenten sind.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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