Definition: Auszubildende

Kategorie: Arbeitsmarkt

Als Auszubildende gelten alle Arbeitnehmer, die noch nicht voll in den Produktionsablauf einbezogen sind, da sie in einem Ausbildungsverhältnis stehen oder bei ihrer Tätigkeit der Schwerpunkt auf der Berufsausbildung und nicht auf der Produktivität liegt.
Quelle:
Gemeinschaftsstatistiken über Höhe und Struktur der Arbeitskosten 1996 - Liste und Definition der Variablen, S.3 Statistik über Struktur und Verteilung der Verdienste, 1995 - Methoden und Definitionen
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