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Definition: Auszubildende, Praktikanten und Trainees
Kategorie: Bildung
Auszubildende, Praktikanten und Trainees sind Beschäftigte mit einem speziellen Ausbildungsvertrag. Beschäftigte, die zwar als Lehrlinge bezeichnet werden, jedoch einen normalen Arbeitsvertrag haben, gehören nicht zu dieser Gruppe.
Quelle:
Konzepteund Definitionen für CVTS2, Ausgabe 1999, Eurostat
Konzepteund Definitionen für CVTS2, Ausgabe 1999, Eurostat
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