Definition: Auszubildende, Praktikanten und Trainees

Kategorie: Bildung

Auszubildende, Praktikanten und Trainees sind Beschäftigte mit einem speziellen Ausbildungsvertrag. Beschäftigte, die zwar als Lehrlinge bezeichnet werden, jedoch einen normalen Arbeitsvertrag haben, gehören nicht zu dieser Gruppe.
Quelle:
Konzepteund Definitionen für CVTS2, Ausgabe 1999, Eurostat
Erstellt:
Letztes Update: