Definition: Nicht trennbare nichtlandwirtschaftliche Nebentäti...

Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

Die Einbeziehung nicht trennbarer nichtlandwirtschaftlicher Nebentätigkeiten in die R-LGR stellt sich je nach Art der Tätigkeit unterschiedlich dar. So sind bestimmte dieser Nebentätigkeiten auf regionaler Ebene stark konzentriert, zum Beispiel im Bereich der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. In diesem Fall muß sich die Bewertung der Produktion, sowohl was die Mengen als auch was die Preise anbelangt, auf lokale statistische Daten stützen können. Bei dieser Produktion stimmen die in der LGR enthaltenen Werte de facto mit denen der R?LGR überein. In anderen Fällen dagegen stellt sich die Lage unter Umständen weniger günstig dar. Beispielsweise ist es denkbar, daß es für bestimmte Tätigkeiten keinerlei Quelle auf regionaler Ebene gibt, insbesondere, wenn diese Tätigkeiten nicht von vornherein auf bestimmte Regionen konzentriert sind. Im Falle anderer Tätigkeiten stammen die regionalen Daten aus statistischen Erhebungen oder Buchführungen auf mikroökonomischer Ebene (z.B. INLB), jedoch ohne Garantie für regionale Repräsentativität, oder aber die Daten sind veraltet und es gibt keine Quelle, anhand deren sie in zuverlässiger Weise aktualisiert werden könnten. Und schließlich kann es vorkommen, daß auf regionaler Ebene nur Indikatoren qualitativer Art zur Verfügung stehen. In allen diesen Fällen sind die LGR-Werte der Ausgangspunkt für die R-LGR, und oft müssen Top-down-Verfahren angewandt werden.
Quelle:
Eurostat, "Handbuch zur landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung LGR/FGR 97 (Rev. 1.1)", Luxemburg, 2000
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