Definition: Institutionelle Sektoren

Kategorie: Vierteljährliche volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

Institutionelle Einheiten sind wirtschaftliche Rechtssubjekte, die eigenverantwortlich Güter und Vermögenswerte besitzen, im Wirtschaftsverkehr Verbindlichkeiten eingehen und Transaktionen mit anderen Einheiten durchführen können. 

Für die Zwecke des Systems wird jede institutionelle Einheit einem der sechs nachstehend aufgeführten institutionellen Sektoren zugeordnet:

- nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften
- finanzielle Kapitalgesellschaften
- Staat
- private Haushalte
- private Organisationen ohne Erwerbszweck
- übrige Welt.

Die ersten fünf Sektoren ergeben zusammengenommen die Volkswirtschaft. Für die vierteljährlichen Gesamtrechnungen erfolgt lediglich eine vereinfachte Untergliederung in vier Hauptsektoren:

- Kapitalgesellschaften
- Staat
- private Haushalte (einschl. Organisationen ohne Erwerbszweck)
- übrige Welt.
Quelle:
Handbuch der vierteljährlichen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, Ausgabe 1999, Eurostat, S.26
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