Definition: Innergemeinschaftliche Erwerbe von Waren und Diens...

Kategorie: Außenhandel

Innergemeinschaftliche Erwerbe von Waren und Dienstleistungen sind Käufe von innerhalb des Gebiets der Europäischen Union produzierten Waren durch einen auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates der EU ansässigen Einwohner. Innergemeinschaftliche Erwerbe von Waren und Dienstleistungen beziehen sich auf die 6. Umsatzsteuerrichtlinie in der geänderten Fassung. Bei den Dienstleistungen sind Leistungen gemeint, die auf nationalem Gebiet von einem Dienstleistungsanbieter ausgeführt werden, der seinen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat hat.
Die Ermittlung der Gesamtmenge der Einfuhren eines Unternehmens (oder eines Tätigkeitsbereiches oder Teils davon) ist auch ohne Aufschlüsselung nach Produkten von Nutzen, da sie eine Einschätzung des Internationalisierungsgrades der Unternehmen beim Kauf von Produkten für den Wiederverkauf oder beim Kauf von Waren und Dienstleistungen für laufende betriebliche Zwecke ermöglicht. Anzumerken ist, daß zu den Einfuhren laut Definition auch Einfuhren von Anlagegütern zählen, obwohl letztere im Vergleich zur Gesamtheit der laufenden Käufe gering ausfallen dürften.
Bei den Ausfuhren ist es günstig, eine Unterscheidung nach Waren und Dienstleistungen vorzunehmen. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit zu einer besseren Abstimmung der verschiedenen Quellen von Außenhandelsdaten, können doch Daten zum Warenhandel von INTRASTAT sowie von Anbietern außerhalb der Gemeinschaft eingeholt werden.
Quelle:
Eurostat
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