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Definition: Infrastrukturinvestitionen
Kategorie: Verkehr
Ausgaben für Neuerrichtung oder Erweiterung der bestehenden Infrastruktur einschließlich Ausbau, Erneuerung und größerer Reparaturen. Anmerkung: -Eisenbahnverkehr: Zur Infrastruktur zählen Grundstücke, Gleise, Gebäude, Brücken und Tunnel sowie damit verbundene ortsfeste Anlagen (Signalanlagen, Telekommunikationseinrichtungen, Fahrleitungen, Unterkraftwerke usw.) im Gegensatz zum Fahrzeugbestand. -Transport in Ölfernleitungen: Eingeschlossen sind Ausgaben für Pumpanlagen. -Binnenschiffahrt: Eingeschlossen sind Ausgaben für Schleusen.
Quelle:
Glossar Für Die Verkehrsstatistik, Eurostat, EKVM, UN/ECE
Glossar Für Die Verkehrsstatistik, Eurostat, EKVM, UN/ECE
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