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Definition: Investitionen in Einrichtungen und Anlagen mit sau...
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Investitionen, die aus Maßnahmen und Tätigkeiten resultieren, deren Hauptziel in der Vermeidung, Verringerung und Beseitigung von Umweltverschmutzung und jeder Art der Umweltbelastung besteht. Ausgenommen sind Maßnahmen und Tätigkeiten, die eine positive Auswirkung auf die Umwelt haben, jedoch nicht unter den Umweltschutz fallen. Daher bleiben alle Aktivitäten unberücksichtigt, die zwar der Umwelt zugute kommen, jedoch in erster Linie technischen Erfordernissen genügen oder die unternehmensinternen Voraussetzungen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz schaffen. Diese Einschränkung betrifft in den meisten Fällen die zur NACE-Position 37.00 (Rückgewinnung) gehörenden Recycling-Tätigkeiten. Für diesen Industriezweig erfaßte Daten sollten keinen anderen NACE-Positionen zugerechnet werden (siehe Klassifikation der Umweltschutzaktivitäten UNECE/Eurostat DOC/CES/822). Bei sauberer Technologie handelt es sich um Anlagen oder Teile von Anlagen, die umweltschonend konzipiert sind. Im Gegensatz zu den "End-of-pipe"-Investitionen sind die Umweltschutzvorrichtungen hier in den Produktionsprozeß integriert. Die Investitionen entsprechen den durch den Einbau der Vorrichtungen bedingten zusätzlichen Investitionskosten. Die betreffenden Umweltschutzvorrichtungen können nicht aus dem Produktionsvorgang ausgesondert werden, so daß die Kosten geschätzt werden müssen, beispielsweise durch einen Vergleich mit möglichen Alternativlösungen (Anlagen oder Teilen von Anlagen), die den Umweltauflagen nicht gerecht werden. Handelt es sich um den zwangsweisen Austausch bestehender Anlagen, so ist der Restwert dieser Anlagen hinzuzurechnen. Nicht zu berücksichtigen sind Aufwendungen zur Förderung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Der Restwert bei zwangsweisem Austausch bestehender Anlagen ist folgendermaßen zu ermitteln: Wiederbeschaffungswert der bestehenden Einrichtung x Erwartete verbleibende Nutzungsdauer der ersetzten Einrichtung / Gesamtnutzungsdauer der ersetzten Einrichtung. Die Investitionen können vier oder mehr Umweltbereichen zugeordnet werden, wie z. B.: - Abfälle, - Luftemissionen, - Gewässerschutz und - Lärm- und Vibrationsschutz.
Quelle:
Eurostat
Eurostat
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