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Definition: Jobrotation, Austauschprogramme mit anderen Untern...
Kategorie: Bildung
Jobrotation und Austauschprogramme mit anderen Unternehmen gelten nur dann als Weiterbildungsmaßnahmen, wenn sie im voraus geplant sind und dem spezifischen Zweck dienen, Kompetenzen der beteiligten Beschäftigten zu entwickeln oder zu verbessern. Routinemäßige Versetzungen eines Arbeiternehmers von einem Platz an einen anderen, die nicht im Rahmen eines geplanten Entwicklungsprogramms erfolgen, werden nicht berücksichtigt.
Quelle:
Konzepte und Definitionen für CVTS2, Ausgabe 1999, Eurostat
Konzepte und Definitionen für CVTS2, Ausgabe 1999, Eurostat
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