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Definition: Fachliche Einheit
Kategorie: Statistisches Konzept
Die Fachliche Einheit (FE) faßt innerhalb eines Unternehmens sämtliche Teile zusammen, die zur Ausübung einer Tätigkeit auf der Ebene der (vierstelligen) Klasse der NACE Rev. 1 beitragen. Es handelt sich um eine Einheit, die einer oder mehreren operationellen Unterabteilungen des Unternehmens entspricht. Das Unternehmen muß über ein Informationssystem verfügen, das es ermöglicht, für jede FE zumindest den Wert der Produktion und der Vorleistungen, die Personalkosten und den Betriebsüberschuß sowie Beschäftigung und Bruttoanlageinvestitionen festzustellen oder zu berechnen.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EWG) Nr. 696/93 des Rates vom 15. März 1993 betreffend die statistischen Einheiten für die Beobachtung und Analyse der Wirtschaft in der Gemeinschaft
Europäische Union, Verordnung (EWG) Nr. 696/93 des Rates vom 15. März 1993 betreffend die statistischen Einheiten für die Beobachtung und Analyse der Wirtschaft in der Gemeinschaft
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