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Definition: Arbeitsstreitigkeiten
Kategorie: Sozialstatistik
Der Begriff Arbeitsstreitigkeiten gilt nur für Personen die unmittelbar in einen Arbeitskampf verwickelt waren. Sonstige Personen, die nicht gearbeitet haben, weil die Produktion ihres Betriebs durch einen Arbeitskampf außerhalb desselben behindert wurden (wodurch z. B. Materialknappheit entstand) werden unter "Kurzarbeit aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen" erfasst.
Quelle:
Erhebung über Arbeitskräfte - Methodik und Definitionen 1998, Eurostat, Seite 69
Erhebung über Arbeitskräfte - Methodik und Definitionen 1998, Eurostat, Seite 69
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