Definition: Grundstücke und Gebäude für FuE

Kategorie: Frascati-Handbuch

Grundstücke und Gebäude. Dazu gehören für FuE-Zwecke (z. B. Versuchsgelände, Standorte für Labors und Pilotanlagen) erworbene Grundstücke sowie neu erbaute oder gekaufte Gebäude einschließlich größerer Bausubstanzverbesserungen, Umbauten und Reparaturen.
Quelle:
Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), "Main Definitions and Conventions for the Measurement of Research and Experimental Development (R&D). A Summary of the Frascati Manual 1993", OECD, Paris, 1994
Erstellt:
Letztes Update: