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Definition: Grundstücke und Gebäude für FuE
Kategorie: Frascati-Handbuch
Grundstücke und Gebäude. Dazu gehören für FuE-Zwecke (z. B. Versuchsgelände, Standorte für Labors und Pilotanlagen) erworbene Grundstücke sowie neu erbaute oder gekaufte Gebäude einschließlich größerer Bausubstanzverbesserungen, Umbauten und Reparaturen.
Quelle:
Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), "Main Definitions and Conventions for the Measurement of Research and Experimental Development (R&D). A Summary of the Frascati Manual 1993", OECD, Paris, 1994
Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), "Main Definitions and Conventions for the Measurement of Research and Experimental Development (R&D). A Summary of the Frascati Manual 1993", OECD, Paris, 1994
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