Definition: Großprojekte

Kategorie: Frascati-Handbuch

Großprojekte - die bedeutendsten Beispiele dafür sind die wehrtechnische Industrie sowie die Luft- und Raumfahrtindustrie - umfassen normalerweise ein Aktivitätenspektrum, das von der experimentellen Entwicklung bis zur Produktionsvorbereitung reicht. In solchen Fällen kann die finanzierende und/oder durchführende Stelle oft nicht zwischen FuE-Aufwendungen und anderen Kostenelementen unterscheiden. Diese Trennung von FuE-Aufwendungen und Nicht-FuE-Aufwendungen ist in den Ländern besonders wichtig, in denen ein großer Teil der staatlichen FuE-Aufwendungen in den wehrtechnischen Bereich fließt.
Es ist sehr wichtig, sich im Einzelnen mit der Art sehr kostenaufwendiger Pilotanlagen oder Prototypen wie z. B. dem ersten Kernkraftwerk oder dem ersten Eisbrecher einer neuen Baureihe zu befassen. Sie können fast vollständig aus vorhandenen Werkstoffen unter Verwendung verfügbarer Technologie gebaut werden und sind oft für den gleichzeitigen Einsatz für FuE und zur Erbringung der betreffenden Hauptdienstleistung bestimmt (Stromerzeugung oder Eisbrechen). Der Bau solcher Anlagen und Prototypen sollte nicht in vollem Umfange FuE zugerechnet werden.
Quelle:
Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), "Main Definitions and Conventions for the Measurement of Research and Experimental Development (R&D). A Summary of the Frascati Manual 1993", OECD, Paris, 1994
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