Definition: Rechtsform

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In den meisten Mitgliedstaaten sind nachstehende Rechtsformen anzutreffen:
- Einzelunternehmen: Unternehmen, bei dem eine natürliche Person Alleininhaber ist.
- Personengesellschaft: Hierzu gehören im wesentlichen die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG).
- Kapitalgesellschaft: Unter diesem Begriff werden die Aktiengesellschaft, die Kommanditgesellschaft auf Aktien und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung zusammengefaßt. Die europaweite Harmonisierung der Offenlegung der Rechnungslegung von Gesellschaften dieser Rechtsformen wird durch die Vierte Richtlinie des Rates vom 25. Juli 1978 erreicht.
- Genossenschaft: Diese Rechtsform unterliegt in jedem Land den gesetzlichen Vorschriften, die die Rechtsstellung von kooperativen Unternehmungen regeln. Sie kann irgendeine der obengenannten Rechtsformen annehmen, unterliegt aber gewissen allgemeinen Grundsätzen. So kann es sein, daß sie beispielsweise ihre Dienste nur Mitgliedern zuteil werden lassen kann, oder sie darf oftmals keine Dividende ausschütten, sondern nur Zinsen auf die Anteile.
- Andere nicht gewinnorientierte Rechtsformen
- Sonstige Rechtsformen: Gemischtwirtschaftliche Unternehmen, öffentliche Wirtschaftsbetriebe, staatliche oder kommunale Regiebetriebe usw.
Quelle:
Eurostat
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