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Definition: Rechtliche Einheit
Kategorie: Statistisches Konzept
Rechtliche Einheiten sind: - juristische Personen, die als solche vom Gesetz anerkannt sind, unabhängig davon, welche Personen oder Einrichtungen ihre Besitzer oder ihre Mitglieder sind, - natürliche Personen, die eine Wirtschaftstätigkeit selbständig ausüben. Die rechtliche Einheit ist stets, alleine oder zuweilen auch zusammen mit anderen rechtlichen Einheiten, der rechtliche Träger der statistischen Einheit "Unternehmen".
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EWG) Nr. 696/93 des Rates vom 15. März 1993 betreffend die statistischen Einheiten für die Beobachtung und Analyse der Wirtschaft in der Gemeinschaft
Europäische Union, Verordnung (EWG) Nr. 696/93 des Rates vom 15. März 1993 betreffend die statistischen Einheiten für die Beobachtung und Analyse der Wirtschaft in der Gemeinschaft
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