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Definition: Lebensversicherungsunternehmen
Kategorie: Versicherungsdienstleistungen
Lebensversicherungsunternehmen sind Unternehmen, die die selbständige Tätigkeit der Direktversicherung aufnehmen und ausüben, soweit es geht um 1) folgende Versicherungen, falls sie sich aus einem Vertrag ergeben: Lebensversicherung, d. h. Versicherung auf den Erlebensfall, Versicherung auf den Todesfall, Heirats- und Geburtenversicherung usw., Rentenversicherung, Zusatzversicherungen zur Lebensversicherung, "Permanent Health Insurance" (unwiderrufliche langfristige Krankenversicherung), 2) folgende Geschäfte, falls sie sich aus einem Vertrag ergeben: Tontinengeschäfte, Kapitalisierungsgeschäfte, Geschäfte der Verwaltung von Pensionsfonds usw.
Quelle:
Richtlinie 79/267/EWG, Artikel 1.
Richtlinie 79/267/EWG, Artikel 1.
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