Definition: Liste der für die Landwirtschaft charakteristische...

Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

Der Wirtschaftsbereich Landwirtschaft im zentralen Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ist definiert als die Zusammenfassung der Einheiten, die, entweder ausschließlich oder in Verbindung mit anderen Nebentätigkeiten, die in Abteilung 01 der NACE Rev. 1 "Landwirtschaft, gewerbliche Jagd" aufgeführten Tätigkeiten ausüben. Diese Abteilung 01 umfaßt ( ):
· Gruppe 01.1: Pflanzenbau;
· Gruppe 01.2: Tierhaltung;
· Gruppe 01.3: Gemischte Landwirtschaft;
· Gruppe 01.4: Erbringung von Dienstleistungen auf der landwirtschaftlichen Erzeugerstufe sowie von gärtnerischen Dienstleistungen;
· Gruppe 01.5: Gewerbliche Jagd.

Die Liste der für die Landwirtschaft charakteristischen Tätigkeiten der LGR entspricht diesen fünf Gruppen von Tätigkeiten (01.1 bis 01.5), allerdings mit folgenden Abweichungen:
· auszuweisen sind auch die Tätigkeiten der Erzeugung von Wein und Olivenöl (allerdings nur aus selbstangebauten Weintrauben und Oliven), des Anbaus von Korb- und Flechtmaterialien, Weihnachtsbäumen, Pflanzgut für Obstbäume, Rebstöcke und Ziergehölz in Baumschulen (die normalerweise der Abteilung 02 "Forstwirtschaft" zugerechnet werden);
· nicht erfaßt werden die der Vermehrung von Saatgut vor- und nachgelagerten Tätigkeiten der Saatguterzeugung sowie bestimmte Tätigkeiten, die in der NACE Rev. 1 als landwirtschaftliche Dienstleistungen betrachtet werden (z.B. Betrieb von Bewässerungssystemen, Planung, Bepflanzung und Pflege von Gärten, Parks und Grünflächen für Sportplätze u.ä., Baum- und Heckenschnitt; erfaßt werden lediglich die landwirtschaftlichen Lohnarbeiten).
Quelle:
Eurostat, "Handbuch zur landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung LGR/FGR 97 (Rev. 1.1)", Luxemburg, 2000
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