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Definition: Forderungen an Kreditinstitute
Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Als Forderungen an Kreditinstitute gelten alle Arten von Forderungen aus Bankfachgeschäften des Kreditinstituts, das den Jahresabschluß aufstellt, an in- und ausländische Kreditinstitute ungeachtet ihrer Bezeichnung im Einzelfall. Ausgenommen sind lediglich die in Form von Schuldverschreibungen oder in anderer Form verbrieften Forderungen, die in Aktivposten 5 (Schuldverschreibungen im Bestand) auszuweisen sind. Forderungen an Unternehmen, die die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, sind in Aktivposten 4 (Forderungen an Kunden) auszuweisen.
Quelle:
Richtlinie 86/635/EWG des Rates vom 8. Dezember 1986 über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß von Banken und anderen Finanzinstituten, Artikel 15.
Richtlinie 86/635/EWG des Rates vom 8. Dezember 1986 über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß von Banken und anderen Finanzinstituten, Artikel 15.
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