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Definition: Forderungen an Kunden
Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Als Forderungen an Kunden gelten alle Arten von Vermögensgegenständen, die Forderungen gegen in- und ausländische Nichtbanken ("Kunden") darstellen, ungeachtet ihrer Bezeichnung im Einzelfall. Ausgenommen sind lediglich die in Form von Schuldverschreibungen oder in anderer Form verbrieften Forderungen, die in Aktivposten 5 (Schuldverschreibungen im Bestand) auszuweisen sind.
Quelle:
Richtlinie 86/635/EWG des Rates vom 8. Dezember 1986 über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß von Banken und anderen Finanzinstituten, Artikel 16.
Richtlinie 86/635/EWG des Rates vom 8. Dezember 1986 über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß von Banken und anderen Finanzinstituten, Artikel 16.
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