Definition: Forderungen an Kunden

Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

Als Forderungen an Kunden gelten alle Arten von Vermögensgegenständen, die Forderungen gegen in- und ausländische Nichtbanken ("Kunden") darstellen, ungeachtet ihrer Bezeichnung im Einzelfall.
Ausgenommen sind lediglich die in Form von Schuldverschreibungen oder in anderer Form verbrieften Forderungen, die in Aktivposten 5 (Schuldverschreibungen im Bestand) auszuweisen sind.
Quelle:
Richtlinie 86/635/EWG des Rates vom 8. Dezember 1986 über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß von Banken und anderen Finanzinstituten, Artikel 16.
Erstellt:
Letztes Update: