Definition: Örtliches Gruppenoberhaupt

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In der Praxis ist das örtliche Gruppenoberhaupt einer unvollständigen Unternehmensgruppe in einem bestimmten Gebiet die juristische Muttereinheit, die die Gruppe kontrolliert und in dem Gebiet ansässig ist. In manchen Fällen haben unvollständige Unternehmensgruppen kein örtliches Gruppenoberhaupt.
Quelle:
Eurostat
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