Definition: Ort

Kategorie: Volkszählungen

Ein Ort wird als eine deutlich abgegrenzte Siedlung definiert, deren Bevölkerung in benachbarten oder angrenzenden Gebäuden lebt, die

(a) entweder ein zusammenhängend bebautes Gebiet mit deutlich erkennbaren Straßenzügen bilden oder

(b) zwar nicht Bestandteil eines solchen bebauten Gebiets sind, aber eine Gebäudegruppe mit einer eigenen, auf lokaler Ebene anerkannten Ortsbezeichnung bilden oder

(c) zwar keinem der beiden genannten Kriterien entsprechen, aber eine Gruppe von Gebäuden bilden, in der kein Gebäude mehr als 200 Meter vom nächstgelegenen Gebäude entfernt ist.

Bei der Anwendung dieser Definition werden bestimmte Landnutzungskategorien von der Bedingung der zusammenhängenden Bebauung eines Gebietes ausgenommen. Dazu gehören gewerblich genutzte Gebäude und Einrichtungen, öffentliche Parks, Spielplätze und Gärten, Fußballfelder und andere Sportanlagen, Flüsse mit Brücken, Eisenbahnlinien, Kanäle, Parkplätze und andere Verkehrsinfrastruktureinrichtungen sowie Friedhöfe.

LAU-2-Regionen mit weniger als 2 000 Einwohnern können als ein Ort angesehen werden.

Die Einwohner eines Ortes werden als Personen definiert, deren üblicher Aufenthaltsort sich in diesem Ort befindet.

Ein vereinzeltes Gebäude ist der Kategorie zuzuordnen, die die Zahl der Personen repräsentiert, deren üblicher Aufenthaltsort sich in dem Gebäude befindet.
Quelle:
Verordnung (EG) Nr. 1201/2009 der Kommission vom 30. November 2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen in Bezug auf die technischen Spezifikationen für die Themen sowie für deren Untergliederungen
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